Gewerbesteuermessbescheid als Grundlagenbescheid für die Gewerbeverlustfeststellung
Leitsatz
Der Eingangsstempel der Behörde erbringt als öffentliche Urkunde regelmäßig den Beweis über Zeitpunkt des Eingangs eines
Einspruchsschreibens.
Dass der Beklagte die danach verfristeten Einsprüche dennoch sachlich beschieden hat, führt nicht dazu, dass die Frage der
Einhaltung der Einspruchsfrist einer gerichtlichen Überprüfung nicht mehr zugänglich ist.
Die Klage gegen einen Bescheid über die Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes ist als unbegründet abzuweisen,
wenn die zugrunde liegenden Gewerbesteuermessbescheide bestandskräftig sind. Letztere sind Grundlagenbescheide für die Gewerbeverlustfeststellung.
Fundstelle(n): MAAAC-63664
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