1. Die Korrektur eines Wertansatzes des Betriebsvermögens am Schluss des Wirtschaftsjahres stellt hinsichtlich der Veranlagung
für das Folgejahr ein Ereignis mit steuerlicher Rückwirkung i.S.d. § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO dar.
2. Der Grundsatz des formellen Bilanzenzusammenhangs steht der Durchbrechung der Bestandskraft im Rahmen der Korrektur nach
§ 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO nicht entgegen.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 8/2008 S. 392 DStRE 2008 S. 251 Nr. 4 EFG 2008 S. 17 Nr. 1 RAAAC-63619
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