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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 18 K 9060/99 AO

Gesetze: AO § 5, AO § 152, AO § 233a

Verfassungsmäßigkeit des Verspätungszuschlags trotz Vollverzinsung

Leitsatz

  1. An der Verfassungsmäßigkeit des Verspätungszuschlags ändert die Einführung der Vollverzinsung gemäß § 233a AO nichts.

  2. Allenfalls ist darauf zu achten, dass ein bereits durch § 233a AO abgeschöpfter Zinsvorteil bei der Bemessung der Höhe eines Verspätungszuschlags nicht nochmals berücksichtigt wird.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
OAAAC-63607

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