Erlass eines Folgebescheides aufgrund eines geänderten Grundlagenbescheides bei nicht mehr vorhandenem Ursprungsbescheid.
Leitsatz
Die durchzuführende Änderung eines Folgebescheides bei Änderung des Grundlagenbescheides nach § 175 Abs. 1 Nr. 1 AO steht
nicht im Ermessen der dafür zuständigen Finanzbehörde.
Dies gilt auch dann, wenn die zu ändernden Bescheide nicht mehr vorhanden sind und von dem Steuerpflichtigen auch nicht mehr
vorgelegt werden können, die Besteuerungsgrundlagen aber an Hand der vorhandenen Daten rekonstruierbar sind, so dass die festgesetzte
Steuer berechnet werden kann.
Fundstelle(n): TAAAC-63598
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