1Anm. d. Red.: Abschnitt
5b eingefügt gem. Gesetz v. 21. 7. 2010
(BGBl I S. 945).
2Anm. d. Red.: § 30j
weggefallen gem. Gesetz v. 6. 11. 2012
(BGBl I S. 2286).
Inhalt / Weitere Inhalte
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.