IFRS 8 35

Übergangsvorschriften und Zeitpunkt des Inkrafttretens

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Dieser IFRS ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Wendet ein Unternehmen diesen IFRS auf ein vor dem beginnendes Geschäftsjahr an, hat es dies anzugeben.

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IAAAD-01102