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Einkommensteuer | Kindergeldberechtigung von ausländischen Staatsangehörigen
Ausländische Staatsangehörige, die vor dem eine Tätigkeit als Mitglied des Verwaltungs- und technischen Personals oder des dienstlichen Hauspersonals einer Botschaft aufgenommen haben und nicht im Besitz eines ausländerrechtlichen Aufenthaltstitels sind, haben Anspruch auf Kindergeld, wenn sie einen vom Auswärtigen Amt ausgestellten „gelben Ausweis” besitzen und hinsichtlich der Sozialversicherungs- sowie der Einkommensteuerpflicht als ständig ansässig behandelt worden sind (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 DVAuslG; § 62 Abs. 2 EStG; Art. 33, Art. 34, Art. 37 WÜD).
Praxishinweise: Nach der Entscheidung des BFH war für vor dem in die Bundesrepublik eingereiste ausländische Staatsangehörige der „gelbe Ausweis” einer zur Erwerbstätigkeit berechtigenden Aufenthaltserlaubnis gleichzustellen, da au...