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StuB Nr. 22 vom Seite 868

Zweifelsfragen zu Ansparabschreibungen nach § 7g Abs. 3 ff. EStG

Nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das (BStBl I S. 337 = StuB 2004 S. 268) zu Zweifelsfragen zu Ansparabschreibungen nach § 7g Abs. 3 ff. EStG (BStBl I S. 337) wie folgt geändert (Ergänzungen sind kursiv markiert); die Änderungen des § 7g EStG durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 sind nicht Gegenstand dieses Schreibens.

1. Benennung des Investitionszeitpunkts (Rn. 8)

Rn. 8 wird wie folgt gefasst:

„Es reicht grundsätzlich aus, das einzelne Wirtschaftsgut, das voraussichtlich angeschafft oder hergestellt werden soll, seiner Funktion nach zu benennen und die Höhe der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzugeben (vgl. BStBl 2002 II S. 385 = Kurzinfo StuB 2002 S. 397); § 9b EStG ist zu beachten. Die Vorlage eines Investitionsplans oder eine feste Bestellung eines bestimmten Wirtschaftsguts ist regelmäßig nicht erforderlich (vgl. jedoch Rn. 17 für Rücklagen in Jahren vor Abschluss der Betriebseröffnung). Die erneute Bildung einer Ansparabschreibung für ein bestimmtes Wirtschaftsgut nach Ablauf des vorangegangenen Investitionszeitraums ist nur zulässig, wenn der Stpfl. au...