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Der Nutzungsvorteil im Rahmen einer Betriebsaufspaltung
Nichtdurchführung, erfolgsabhängige Entgelte und Halbabzugsverfahren
Was ist bei zinsloser oder signifikant untermarktzinsiger Darlehensgewährung zu beachten?
Was ist unter dem Begriff „gewollte Nichtdurchführung” zu verstehen?
Wie ist die gewollte Nichtdurchführung als Abwehrgestaltung zu beurteilen?
Wenige BFH-Entscheidungen dürften in der Praxis vergleichbar häufig zu Rate gezogen werden, wie der Beschluss des Großen Senats vom , in dem dieser auf die Nichteinlagefähigkeit von Nutzungsvorteilen erkannte. Gemeinsam mit der Entscheidung zur inkongruenten Gewinnausschüttung ist die Zuteilung von Nutzungsvorteilen ein Dauerbrenner bei Verlustzuweisungsgestaltungen. Und zwar gerade bei klassischen Betriebsaufspaltungssituationen, in denen das Besitzunternehmen als Personengesellschaft oder Einzelunternehmen, das Betriebsunternehmen hingegen als GmbH geführt wird.
In der Entscheidung zur inkongruenten Gewinnausschüttung war die Feststellung erneuert worden, dass der Versuch, das Verlustausgleichspotenzial eines Anteilseigners möglichst umfassend auszunutzen, „dem Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit und damit einem Verfassungsgebot entspricht” . In der Literatur wird diesbezüglich...