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Editorial
Steuerberater profitieren vom neuen RDG
Am hat der Bundesrat den Weg für die Neuregelung des Rechtsberatungsrechts freigemacht. Damit wird das noch aus dem Jahr 1935 stammende Rechtsberatungsgesetz mit seinem umfassenden Monopol für Rechtsanwälte durch ein neues Rechtsdienstleistungsgesetz abgelöst. Zukünftig dürfen auch andere Berufsgruppen außergerichtliche Rechtsdienstleistungen anbieten, wenn diese als Nebenleistungen zu deren Berufs- und Tätigkeitsbild gehören. Für Steuerberater ergeben sich hieraus ganz neue Chancen. Wie Remmen zeigt, können sie in Fällen, in denen die rechtliche Beratung das Angebot lediglich abrundet, Beratungsleistungen aus einer Hand anbieten. Mehr auf Seite 10.
Prüfprogramm für Liebhabereibetriebe
Ein Dauerbrenner in der Beratungspraxis ist die Frage, wann eine verlustbringende Tätigkeit mangels Gewinnerzielungsabsicht als steuerlich unbeachtliche Liebhaberei einzustufen ist. Anhand einer aktuellen BFH-Entscheidung stellt Intemann dar, welche Feststellungen Finanzverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit zu treffen haben, um Liebhaberei annehmen zu können. Mehr auf Seite 7.
Beste Grüße
Sixten Abeling