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Anwendung der Steuerklasse III auf Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
Art. 6 Abs. 5 GG gebietet es nicht, den Erwerb vom Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft entgegen der eindeutigen Regelung des § 15 ErbStG allein deshalb nicht nach der Steuerklasse III zu besteuern, weil aus dieser Lebensgemeinschaft ein gemeinsames Kind hervorgegangen ist.