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Arbeitgeberbeiträge an selbständigen Pensionsfonds
Beiträge an einen rechtlich selbständigen Pensionsfonds, die der Arbeitgeber für seine Mitarbeiter leistet, unterliegen als laufend zufließender Arbeitslohn dem Lohnsteuerabzug, wenn die Arbeitnehmer durch die Beitragsleistungen einen unmittelbaren Rechtsanspruch gegen den Fonds erlangen. Der Annahme eines Lohnzuflusses steht nicht entgegen, wenn ein unverfallbarer Leistungsanspruch der Arbeitnehmer erst nach einer bestimmten Dienstzeit entsteht, der Anspruch weder abtretbar noch verpfändbar ist, die Höhe der späteren Pensionsleistungen zum Zeitpunkt der Abführung der Beiträge an den Pensionsfonds wirtschaftlich nicht feststeht und der Pensionsfonds anders als eine Pensionskasse gegenüber den Arbeitnehmern keine zusätzliche Versicherungsleistung hinsichtlich der Höhe der späteren Pensionsl...