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NWB Nr. 47 vom Seite 4147

Bundeskabinett beschließt Risikobegrenzungsgesetz

Das Bundeskabinett hat am den Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken (Risikobegrenzungsgesetz) beschlossen. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, unerwünschten Entwicklungen in Bereichen, in denen Finanzinvestoren tätig sind, entgegenzuwirken. Das Risikobegrenzungsgesetz ergänzt somit den Gesetzentwurf zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen (MoRaKG), der am vom Bundeskabinett verabschiedet wurde.

Der Entwurf des Risikobegrenzungsgesetzes umfasst insgesamt acht Maßnahmen:

  • Die Vorschriften im Wertpapierhandelsgesetz und im Wertpapierübernahmegesetz zum abgestimmten Verhalten von Investoren („acting in concert”) werden erweitert und konkretisiert. So werden künftig auch der abgestimmte Aktienerwerb sowie das abgestimmte Verhalten im Vorfeld von Hauptversammlungen erfasst. Abgestimmtes S. 4148 Verhalten liegt dann vor, wenn die unternehmerische Ausrichtung dauerhaft oder erheblich beeinflusst wird.

  • Bei wertpapierhandelsrechtlichen Meldungen sind Stimmrechte aus Aktien und aus vergleichbaren Positionen in anderen Finanzinstrumenten (d. h. Optionen) künftig zusammenzurechnen.

  • Inhaber wesentlicher Beteilig...