BGH Beschluss v. - KVZ 22/07

Leitsatz

[1] Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.

Gesetze: GWB § 78

Instanzenzug: OLG Düsseldorf VI-Kart 8/06 (V) vom

Gründe

Nach der ständigen Rechtsprechung sind nach § 78 GWB die Gerichtskosten demjenigen aufzuerlegen, der in der Hauptsache unterlegen ist oder ohne Rücknahme der Beschwerde in der Hauptsache unterlegen wäre (, WuW/E 2084 m.w.N.). Da sich die Beschwerdeführerin durch die Rücknahme ihrer Nichtzulassungsbeschwerde in die Rolle der Unterlegenen begeben hat, sind ihr die Kosten aufzuerlegen (vgl. , WuW/E DE-R 1982 - Kostenverteilung nach Rechtsbeschwerderücknahme). Anhaltspunkte, die hier ausnahmsweise eine andere Kostenverteilung rechtfertigen könnten, sind nicht ersichtlich. Zur Auferlegung außergerichtlicher Auslagen besteht kein Anlass.

Fundstelle(n):
BAAAC-62982

1Nachschlagewerk: nein; BGHZ: nein; BGHR: nein