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Grunderwerbsteuer;
Ersteigerung oder freihändiger
Erwerb eines Grundstücks zur Rettung grundpfandrechtlich gesicherter, aber
ausfallgefährdeter Darlehen
– Feststellung
eines sog. Auftragserwerbs i.S.d.
§ 1
Abs. 2 GrEStG –
Bezug:
In dem im Bezugserlass genannten Musterverfahren war darüber zu entscheiden, ob in den Fällen, in denen Kreditinstitute Grundstücke zur Rettung grundpfandrechtlich gesicherter, aber ausfallgefährdeter Darlehen durch gesellschaftsrechtlich verbundene Verwertungsgesellschaften ersteigern lassen, ein Erwerb des Kreditinstituts i.S.d. § 1 Abs. 2 GrEStG vorliegt.
Der BStBl 2001 II S. 419) hält den Erwerb der Verwertungsbefugnis zwar für grundsätzlich möglich, allerdings nur bei Nachweis eines konkreten Auftrags zum Erwerb eines Grundstücks durch die Verwertungsgesellschaft. Gesellschaftsrechtliche, wirtschaftliche oder personelle Verflechtungen allein genügten dazu nicht (anders die bisherige Verwaltungsauffassung). Außerdem sei eine Erwerbspflicht nicht notwendige Voraussetzung eines Auftragserwerbs.
Wegen unzureichender Tatsachenermittlung wurde die Entscheidung des Instanzgerichts aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.
Nach Auffassung der obersten Finanzbehörden der Länder ist in den anhängigen Rechtsbehelfsfällen, die wegen des genannten Musterverfahrens gemäß § 363 Abs. 2 Satz 2 AO ruhen, wie folgt zu verfahren:
Der o.a. Entscheidung des