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FG München Urteil v. - 5 K 4604/06

Gesetze: FGO § 40 Abs. 2, FGO § 65 Abs. 1, AO § 163, AO § 227, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 14

Beschwer

Klagebegehren

Übermaßbesteuerung durch eine Gesamtsteuerbelastung von mehr als 60 %

Vermögensteuer und Einkommensteuer in den Jahren 1993 bis 1996

Halbteilungsgrundsatz

Leitsatz

Selbst bei einer angenommenen Bindung der Ausführungen des BVerfG zu den einzuhaltenden Grenzen einer Steuerbelastung (Halbteilungsgrundsatz) und einer Interpretation im Sinne der Kläger dahingehend, dass nur eine maximale Gesamtsteuerbelastung von 60 % verfassungsgemäß wäre, kann das Begehren der Kläger keinen Erfolg haben, da der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts nicht auf Sachverhalte anzuwenden ist, die bis zum Jahresende 1996 verwirklicht waren ( und Beschluss v. , 1 BvR 1831/97). Für die Einkommensteuerveranlagungszeiträume vor 1997 kann keine verfassungsrechtliche Überlast geltend gemacht werden, da dem Gesetzgeber insoweit auch eine Übergangszeit zuzugestehen ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
UAAAC-62834

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