Suchen Barrierefrei

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
IWB Nr. 21 vom Seite 1155 Fach 10 International Gr. 2 Seite 2000

Internationaler Informationsaustausch und internationale Zusammenarbeit im Steuerstrafverfahren

Dr. Helmut Graf und und Michael Bisle

Das Steuerstrafrecht wird – wie das gesamte Steuerrecht – immer internationaler. Beispielhaft seien hier nur der sich innerhalb Europas stetig ausweitende Umsatzsteuerbetrug in Form sog. Karussell- und Streckengeschäfte (siehe hierzu z. B. Graf/Bisle, INF 2006, S. 222) oder die Gewinnverlagerung über Briefkastenfirmen in sog. Steueroasen genannt. Für die deutsche Steuerfahndung ergibt sich dabei das Problem, dass sie grundsätzlich weder im reinen Besteuerungs- noch im Steuerstrafverfahren Ermittlungen im Ausland durchführen darf, was sich letztendlich aus dem völkerrechtlichen Territorialitätsprinzip ergibt (Tipke/Kruse (Hrsg.), a. a. O., § 1 AO, Tz. 5 ff.). Umgekehrt dürfen ausländische Finanz- und Strafverfolgungsbehörden im Inland keine Ermittlungen vornehmen. Insofern sind die deutschen Behörden, sofern sie sich nicht auf die Ermittlungsmöglichkeiten zu Auslandssachverhalten im Inland beschränken möchten (vgl. hierzu insbesondere § 90 Abs. 2 und Abs. 3 AO, § 93 Abs. 7 AO, § 160 AO, § 162 Abs. 2 bis 4 AO), auf eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit angewiesen. Diese erfolgt regelmäßig im Rahmen der internationalen Amts- bzw. Rechtshilfe. Bei internationalen Steuerfahndungsfällen kommt neben der internationalen Z...