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NWB direkt Nr. 46 vom Seite 9

Nachweispflicht bei Einbringungsvorgängen nach § 22 UmwStG

BMF klärt Einzelfragen

Jens Intemann

Die steuerliche Behandlung der Einbringung von Betrieben, Teilbetrieben und Mitunternehmeranteilen in eine Kapitalgesellschaft hat mit dem SEStEG eine konzeptionelle Neuausrichtung erfahren. Die Veräußerung der anlässlich einer Einbringung erhaltenen Anteile innerhalb einer Sperrfrist von sieben Jahren führt zu einer rückwirkenden Besteuerung des Einbringungsvorgangs. Zur Sicherung der Besteuerung des Einbringungsgewinns sieht § 22 Abs. 3 UmwStG bestimmte Nachweispflichten für den Einbringenden vor. Zu wichtigen Fragen im Zusammenhang mit der Nachweispflicht hat das Stellung genommen.

Einbringung konzeptionell neu geregelt

Die Reform des Umwandlungsteuerrechts hat zur Abschaffung des Instituts der einbringungsgeborenen Anteile geführt. Während die Veräußerung einbringungsgeborener Anteile nach dem alten UmwStG immer voll steuerpflichtig war, führt die Veräußerung der anlässlich einer Einbringung erhaltenen Anteile zukünftig nach § 22 UmwStG nur innerhalb einer Sperrfrist von sieben Jahren zu einer rückwirkenden Besteuerung der im Zeitpunkt der Einbringung vorhandenen stillen Reserven. Darüber hinaus wird der steuerpflichtige Einbringungsgewinn...