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FG München 24.05.2007 5 V 3921/06, NWB direkt 46/2007 S. 6

Nach Insolvenzeröffnung erzielte Einkünfte

Steuern auf Einkünfte, die ein selbständig tätiger Schuldner nach der Insolvenzeröffnung erzielt, gehören in vollem Umfang zur Insolvenzmasse. Gleiches gilt für Einkünfte, die ein Steuerpflichtiger im Rahmen einer Mitunternehmerschaft in einer gewerblich tätigen Personengesellschaft erzielt.