Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Prüfungsanordnung für mehrere Steuerarten
Eine Prüfungsanordnung, die mehrere Steuerarten betrifft, beinhaltet mehrere selbständige Verwaltungsakte. Behält sich das Finanzamt bei Anordnung einer Außenprüfung ausdrücklich vor, die Prüfung auf andere Steuerarten und Zeiträume auszudehnen, ist eine auf andere Zeiträume erweiterte Prüfungsanordnung, die ihrerseits einen solchen Vorbehalt nicht enthält, nach Maßgabe des Empfängerhorizonts dahin auszulegen, dass das Finanzamt sein Ermessen bewusst dahingehend betätigt habe, auf eine über das Maß dieser – ersten – Erweiterung hinausgehende Ausdehnung des Prüfungsumfangs verzichten zu wollen. Bei diesem Verständnis haben die in dieser erweiterten Prüfungsanordnung liegenden Verwaltungsakte im Verhältnis zu einer späteren nochmaligen – weitergehenden – Ausdehnung des Prüfungsumfangs begüns...