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Sozialversicherungsrecht | Zur Strafbarkeit wegen Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen trotz Vorlage einer im Ausland ausgestellten Bescheinigung
Aufgrund bilateraler Sozialversicherungsabkommen ausgestellte Bescheinigungen sind nicht in gleicher Weise wie die innerhalb der EU verwendeten, nahezu inhaltsgleichen E101-Bescheinigungen für die Strafgerichte bindend. Die Bindungswirkung einer solchen Bescheinigung findet jedenfalls ihre Grenze dort, wo die Bescheinigungen gemessen am Wortlaut des jeweiligen Abkommens inhaltlich offensichtlich unzutreffend sind ( und 189/07). Der 1. Strafsenat hatte mit dieser Begründung zwei freisprechende Urteile des LG Landshut aufgehoben und die Sachen dorthin zurückverwiesen. Angeklagt waren Geschäftsführer von unselbständigen Zweigniederlassungen ungarischer Unternehmen in Deutschland, die in Ungarn Arbeitnehmer für Arbeitsleistungen in Betrieben ihrer Wer...