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Mietrecht | Kostentragung bei Heizungsumstellung auf Fernwärme
Eine Vereinbarung in einem Wohnraummietvertrag, wonach der Mieter die Betriebskosten der Heizung gemäß der entsprechenden Anlage der Berechnungsverordnung (Anlage 3 zu § 27 II. BVO) zu tragen hat, erlaubt dem Vermieter, der während des laufenden Mietverhältnisses den Betrieb einer im Haus vorhandenen Heizungsanlage einstellt und statt dessen Fernwärme bezieht, die Umlegung der Wärmelieferungskosten auf den Mieter. Voraussetzung ist, dass die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Fassung der II. Berechnungsverordnung bereits eine Umlegung der Kosten der Fernwärmelieferung vorsah ( NWB FAAAC-57678).