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Gesellschaftsrecht | VW-Gesetz verstößt gegen Kapitalverkehrsfreiheit
Nach dem ist das deutsche VW-Gesetz europarechtswidrig, da es den freien Kapitalverkehr (Art. 56 Abs. 1 EG) beschränkt. Jede nationale Maßnahme, die geeignet ist, Anleger von Direktinvestitionen abzuhalten, weil sie die Möglichkeit der Aktionäre einschränkt, sich an einer Gesellschaft zu beteiligen, um dauerhafte und direkte Beziehungen mit ihr zu schaffen oder aufrechtzuerhalten, die es ihnen ermöglichen, sich effektiv an ihrer Verwaltung oder ihrer Kontrolle zu beteiligen, sei unzulässig. Das VW-Gesetz von 1960 beschränkt die Stimmrechte jedes Aktionärs von VW auf maximal 20 %, unabhängig von seinem tatsächlichen Anteilseigentum. Es sichert dem Land Niedersachsen und der Bundesregierung je zwei Sitze im Aufsichtsrat von VW – sofern sie mehr ...