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Serbien | Änderung des Privatisierungsgesetzes
Ein Anfang Oktober 2007 vorgestellter Entwurf der Änderung des Privatisierungsgesetzes ermöglicht es, einen bereits abgeschlossenen Kaufvertrag rückgängig zu machen, wenn der Käufer eines Unternehmens den Beschäftigten drei Monate lang keinen oder nicht den vollen Lohn gezahlt hat. Zum anderen soll die Zwangsliquidation für solche Firmen (das betrifft zurzeit rund 300 Unternehmen) eingeführt werden, die dreimal ohne Erfolg zum Verkauf angeboten worden waren. Eine dritte wesentliche Gesetzesänderung schließt eine Kapitalaufstockung und infolgedessen die Erreichung einer Mehrheitsbeteiligung durch den Käufer aus, solange der Käufer nicht alle seine vertraglichen Verbindlichkeiten beglichen hat.