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BFH  - IX R 48/07 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 11 Abs 2, EStG § 52 Abs 30, GG Art 20 Abs 3

Rechtsfrage

Ablösezahlung für Erbbauzins - Kann die im Kalenderjahr 2005 aufgrund eines unwiderruflich bindenden notariellen Kaufangebots vom - und damit vor der am verkündeten und am in Kraft getretenen Neufassung des § 11 Abs. 2 Satz 3 EStG - geleistete Ablösezahlung für ein Wohnungserbbaurecht mit einer Laufzeit von 99 Jahren (Kaufvertragsabschluss am ) sofort in vollem Umfang als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden oder ist diese gem. § 11 Abs. 2 Satz 3 EStG auf die Laufzeit des Erbbaurechts von 99 Jahren zu verteilen und damit nur in Höhe von 6/12 aus 1/99 (Besitzübergang ) als Werbungskosten abziehbar - Ist die Neuregelung in § 11 Abs. 2 Satz 3 EStG sowie die Anwendungsregelung in § 52 Abs. 30 EStG verfassungswidrig ("echte" und damit unzulässige Rückwirkung)?

Das Verfahren IX R 48/07 ruht gemäß Beschluss vom bis zur Entscheidung des BVerfG in dem Verfahren 2 BvL 2/04.

Das Verfahren wurde mit Beschluss vom wieder aufgenommen.

Ablösung; Erbbauzins; Rückwirkung; Vorauszahlung

Fundstelle(n):
SAAAC-62437

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