Ablösezahlung für Erbbauzins
- Kann die im Kalenderjahr 2005 aufgrund eines unwiderruflich bindenden
notariellen Kaufangebots vom - und damit vor der am
verkündeten und am in Kraft getretenen Neufassung des
§ 11 Abs. 2 Satz 3
EStG - geleistete Ablösezahlung für ein
Wohnungserbbaurecht mit einer Laufzeit von 99 Jahren (Kaufvertragsabschluss am
) sofort in vollem Umfang als Werbungskosten bei den Einkünften
aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden oder ist diese gem.
§ 11 Abs. 2 Satz 3
EStG auf die Laufzeit des Erbbaurechts von 99 Jahren zu
verteilen und damit nur in Höhe von 6/12 aus 1/99 (Besitzübergang
) als Werbungskosten abziehbar - Ist die Neuregelung in
§ 11 Abs. 2 Satz 3
EStG sowie die Anwendungsregelung in
§ 52 Abs. 30 EStG
verfassungswidrig ("echte" und damit unzulässige
Rückwirkung)?
Das Verfahren IX R 48/07 ruht gemäß Beschluss vom
bis zur Entscheidung des BVerfG in dem Verfahren 2 BvL 2/04.
Das Verfahren wurde mit Beschluss vom wieder
aufgenommen.
Ablösung; Erbbauzins; Rückwirkung; Vorauszahlung
Fundstelle(n): SAAAC-62437
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