Abgrenzung Private Vermögensverwaltung von gewerblichem Grundstückshandel
BStBl. 2004 I S. 434
Die in Tz. 35 des BMF-Schreibens dargestellten Grundsätze für die Abgrenzung zwischen dem begünstigten Betriebsaufgabegewinn und dem laufenden Gewinn gelten darüber hinaus auch dann, wenn Anteile an einer Personengesellschaft veräußert werden, die ihrerseits selbst einen gewerblichen Grundstückshandel betreibt ( BFH/NV 2007, 601).
OFD
Magdeburg v. - S 2240 - 53 - St 213
V
Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Fundstelle(n):
IAAAC-62410