OFD Magdeburg - S 2290 - 4 - St 214 V

Außerordentliche Einkünfte eines Freiberuflers aus einer Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit i. S. d. § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG

Nach dem , BStBl. 2007 II S. 180, liegen bei einem Freiberufler die Voraussetzungen für die Annahme außerordentlicher Einkünfte i. S. d. § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG auch dann vor, wenn eine Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit aufgrund einer vorausgegangenen rechtlichen Auseinandersetzung zusammengeballt zufließt.

Im Urteilsfall hatte ein Psychotherapeut im Jahr 2001 aufgrund einer vom Landessozialgericht als zu niedrig erkannten Punktebewertung eine Nachzahlung der Kassenärztlichen Vereinigung für die Jahre 1993 bis 1998 erhalten.

Die Grundsätze des Urteils sind auch bei vergleichbaren Fallgestaltungen anzuwenden. So ist die Tarifbegünstigung des § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG auch dann zu gewähren, wenn der für die Festlegung des Honorars zuständige Bewertungsausschuss rückwirkend eine abweichende Honorarverteilung beschließt (vgl. in diesem Zusammenhang ) und die Kassenärztliche Vereinigung dem betreffenden Arzt/Psychotherapeuten durch Erlass eines Abrechnungsergänzungsbescheids nachträglich eine zusätzliche Vergütung gewährt, die wirtschaftlich auf mindestens zwei Jahre entfällt.

Die Tarifbegünstigung nach § 34 EStG ist jedoch nicht zu gewähren, wenn der Steuerpflichtige die betreffende Nachzahlung nicht in einem, sondern in mehreren Veranlagungszeiträumen zugeflossen ist. In diesen Fällen wäre bereits eine hinreichende Entlastung durch die progressive Wirkung des Einkommensteuertarifs erreicht.

Unter dem Az. VIII R 65/06 ist ein Verfahren beim BFH anhängig, das sich mit der Frage auseinandersetzt, ob § 34 Abs. 1 EStG auch anzuwenden ist, wenn die entsprechende Vergütung in Teilbeträgen in mehreren Jahren gezahlt wurde (Vorverfahren: ).

Rechtsbehelfe, in denen nur noch die Behandlung der in mehreren Jahren erfolgten Nachzahlung streitbefangen sind, sind bis zur Entscheidung des BFH gem. § 363 Abs. 2 S. 2 AO ruhen zu lassen. Aussetzung der Vollziehung kann in diesen Fällen gewährt werden.

OFD Magdeburg v. - S 2290 - 4 - St 214 V

Fundstelle(n):
DStZ 2008 S. 8 Nr. 1
HAAAC-62406