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Einkommen-/Lohnsteuer | Steuerfreiheit von Zukunftssicherungsleistungen
Beiträge zur Zukunftssicherung des Arbeitnehmers, zu deren Leistung der Arbeitgeber aufgrund einer Allgemeinverbindlicherklärung gem. § 5 TVG verpflichtet ist, sind steuerfrei (§ 3 Nr. 62 Satz 1 Alternative 3 EStG; Bezug: Art. 9 Abs. 3 GG; § 3 Nr. 62 Satz 1 EStG; § 4, § 5 TVG).
Praxishinweise: Nach § 3 Nr. 62 EStG ist für die Steuerfreiheit von Zukunftssicherungsleistungen Voraussetzung, dass die Ausgaben des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung der Arbeitnehmer auf einer gesetzlichen bzw. auf einer entsprechenden gesetzlich ermächtigenden Verpflichtung beruhen. Da die Allgemeinverbindlicherklärung durch den Minister eine solch materiell gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers auslöst, ist die Voraussetzung für eine Steuerbefreiung erfüllt. Die Steuerbefreiung ist nur bei einer freiwillig begründeten Rechtspflicht ausgesc...