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StuB 21/2007 S. 824

Bilanzberichtigung bei nachträglicher Klärung einer Rechtsfrage

Wird die Verpflichtung zur Bildung einer Rückstellung durch die höchstrichterliche Rechtsprechung erstmals nach Aufstellung der Bilanz bejaht, kann gem. nrkr. NWB TAAAC-48344 (BFH-Az.: I R 40/07, EFG 2007 S. 1472) die hiervon abweichende, indessen im Aufstellungszeitpunkt der kaufmännischen Sorgfalt entsprechende Bilanzierung nicht aufgrund nachträglich besserer Rechtserkenntnis durch Einbuchung der Rückstellung berichtigt werden (Bezug: § 4 Abs. 2 Satz 1 und 2, § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG; § 249 Abs. 1 Satz 1, § 257 HGB).

Praxishinweise: (1) Die Klägerin (Klin.), eine Kapitalgesellschaft, hatte im April 2002 ihren Jahresabschluss zum 31.12.2001 aufgestellt. Das FA legte dessen Ergebnis der Besteuerung zugrunde. Eine in 2005 durchgeführte Außenprüfung führte zur Erhöhun...BStBl 2003 II S. 131