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Outplacement-Beratung und geldwerter Vorteil
Unter dem Begriff der Outplacement-Beratung sind Beratungs- und Betreuungsleistungen zur beruflichen Neuorien S. 794tierung zu verstehen. Im weiteren Sinne werden auch andere berufliche Qualifizierungsmaßnahmen wie die Fort- und Weiterbildung hierunter gefasst, um einem zur Entlassung anstehenden Mitarbeiter bessere Arbeitsmarktchancen zu sichern und um zu erreichen, dass er eine neue Tätigkeit und somit eine neue Einnahmequelle findet. Solche Maßnahmen werden vom Arbeitgeber selbst, aber auch von sog. Beschäftigungsgesellschaften durchgeführt. Häufig bedienen sich Arbeitgeber bzw. Beschäftigungsgesellschaften aber auch externer Personalberatungs- und Fortbildungsunternehmen.
Die Outplacement-Beratung ist regelmäßig Teil der Abfindungsvereinbarung. Viele Arbeitnehmer stimmen einem Aufhebungsvertrag nur zu, wenn sie bei der Suche nach einem anderen Arbeitsplatz Unterstützung durch eine Beratung erhalten. Leistungen im Zusammenhang mit der Auflösung eines Dienstverhältnisses gehören grundsätzlich zum steuerpflichtigen Arbeitslohn, soweit nicht die Steuerbefreiung für Abfindungszahlungen in Übergangsfällen greift.
Durch das Gesetz zum Einstieg in ein steu...