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FG Nürnberg 07.08.2007 II 250/2005 , NWB direkt 45/2007 S. 10

Pkw als betriebliches Fahrzeug

Der volle Vorsteuerabzug aus den Betriebskosten eines Pkw – mit einer Besteuerung der privaten Nutzung – ist nur dann möglich, wenn das Fahrzeug zulässigerweise dem Unternehmen zugeordnet ist, d. h. zu mehr als 10 % unternehmerisch genutzt wird. Maßgebend ist bei einem Fahrzeug das Verhältnis der Kilometer unternehmerischer Fahrten zu den Jahreskilometern des Fahrzeugs. Wenn danach die 10%ige Mindestnutzung für unternehmerische Zwecke nicht erreicht wird, kann das Fahrzeug nicht dem Unternehmen zugeordnet werden.