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FG Sachsen-Anhalt 12.07.2007 1 K 147/06 , NWB direkt 45/2007 S. 9

Steuerfreiheit einer den tatsächlichen Aufwand übersteigenden Aufwandsentschädigung

Bei einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 12 972 € im Kalenderjahr ist davon auszugehen, dass diese die Höhe des tatsächlich erwachsenen Aufwands des Vorsitzenden eines Abwasserzweckverbands offenbar übersteigt und auch Verdienstausfall oder Zeitverlust entgolten wurde, wenn der Steuerpflichtige hierzu trotz Aufforderung keine Angaben macht. Für die Schätzung der Höhe der tatsächlichen Aufwendungen darf auf Erfahrungssätze zurückgegriffen werden. R 13 Abs. 3 LStR enthält insoweit Schätzungen, die auf einer zutreffenden Verwaltungserfahrung beruhen und deren Heranziehung für die Bestimmung des steuerfreien Teils der Entschädigung nicht zu beanstanden ist. Die Tätigkeit eines Vorsitzenden eines Abwasserzweckverbands ist derjenigen eines ehrenamtlichen Bürgermeisters nicht vergleichbar. Eine entsprechende ...