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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 1 K 2445/05 EFG 2008 S. 13 Nr. 1

Gesetze: AO § 32, 165 Abs. 1

In welchem Umfang können gem. § 165 Abs. 1 AO ergangene Bescheide geändert werden

Leitsatz

Das Finanzamt braucht nachrangige Fragen zunächst nicht abschließend prüfen, wenn es eine Besteuerungsgrundlage nach § 165 Abs. 1 AO vorläufig anerkennt. Wenn es aber die Einkünfte aus dem landwirtschaftlichen Betrieb für vorläufig erklärt, handelt es sich bei der Frage, ob ein Forstbetrieb oder eine sonstige land- und forstwirtschaftliche Nutzung vorliegt nicht um eine nachrangige Frage, sondern um eine vorrangige Hauptfrage.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2008 S. 13 Nr. 1
RAAAC-61850

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