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Gesellschafterbezogene Ermittlung der Hinzurechnung von Schuldzinsen (§ 4 Abs. 4a EStG)
Die Hinzurechnung von Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG ist bei Mitunternehmerschaften gesellschafterbezogen vorzunehmen. Der BFH widerspricht damit dem BMF, nach dem die Hinzurechnung gesellschaftsbezogen erfolgen soll (Schreiben vom , BStBl 2005 I S. 1019, Rdnr. 30 ff. sowie 25). Die gesellschafterbezogene Ermittlung bedeutet:
Ob Unterentnahmen vorliegen, ist für jeden einzelnen Mitunternehmer gesondert zu prüfen. Hierbei sind zugrunde zu legen: Sein Anteil am Gesamtgewinn der Mitunternehmerschaft einschließlich Ergänzungsbilanzen und zuzüglich Gewinn aus der Sonderbilanz sowie seine Entnahmen und Einlagen einschließlich der im Sonderbetriebsvermögensbereich getätigten Entnahmen und Einlagen.
Hat ein Mitunternehmer Überentnahmen getätigt, so wird dies nicht – ...