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Mitgliedschaftsbeiträge für einen Wirtschaftsclub
Ein Vorteil stellt keine Entlohnung dar, sondern wird aus ganz überwiegend eigenbetrieblichem Interesse gewährt, wenn aus den Begleitumständen zu schließen ist, dass der jeweils verfolgte betriebliche Zweck im Vordergrund steht. In derartigen Fällen kann ein damit einhergehendes eigenes Interesse des Arbeitnehmers, den betreffenden Vorteil zu erlangen, vernachlässigt werden. Vom Arbeitgeber getragene Kosten für die Mitgliedschaft eines Arbeitnehmers in einem Wirtschaftsclub liegen im eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers, wenn die Kostentragung sich bei objektiver Würdigung aller Umstände als notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzung erweist.