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Private Dienstwagennutzung eines Beamten
Ein Privatnutzungsverbot hinsichtlich des einem Beamten überlassenen Dienstwagens ergibt sich nicht bereits daraus, dass die Gemeinde im Einstellungsbeschluss festgestellt hat, das Fahrzeug könne unentgeltlich für Fahrten zwischen der Wohnung des Beamten und dem Dienstort benutzt werden. Fehlende Anzeichen für eine Überwachung des Nutzungsverhaltens des Steuerpflichtigen sprechen gegen eine Erschütterung des Anscheinsbeweises für eine auch private Nutzung des Dienstwagens.