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Realisierung von Spekulationsverlusten
Der Ver- und Ankauf von Wertpapieren am gleichen Tag und in gleicher Zahl zur Realisierung von Spekulationsverlusten innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist ist kein Gestaltungsmissbrauch nach § 42 AO (entgegen ). Die Realisierung von Verlusten ist kein besonderes, rechtfertigungsbedürftiges Privileg, sondern notwendige Folge eines an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ausgerichteten Steuersystems. Die spezielle Regelung von Verlustentstehung und Verlustausgleich in § 23 EStG liefert keine tragfähigen Anhaltspunkte, die den Wiederankauf von Wertpapieren, deren Veräußerung zur Realisierung von Spekulationsverlusten führte, als eine Steuerumgehung erscheinen lassen.