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Entgelt für Verzicht auf Einwendungen gegen Grundstücksbebauung
Der Verzicht auf die Wahrnehmung von Nachbarschaftsrechten (Widerspruch gegen die Bebauung des Nachbargrundstücks) führt auch dann zu Einkünften aus Leistungen nach § 22 Nr. 3 EStG, wenn der Verzicht zunächst im Rahmen eines dem Nachbarn unterbreiteten Kaufangebots erklärt wurde, der Nachbar aber das Angebot anschließend nicht angenommen und stattdessen ein unter dem vereinbarten Kaufpreis liegendes Entgelt gezahlt hat.