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FG Baden-Württemberg 18.07.2007 3 K 82/03, NWB direkt 44/2007 S. 5

Nachholverbot bei zu geringer Passivierung von Pensionsrückstellungen

Das Nachholverbot des § 6a Abs. 4 Satz 1 EStG gilt aufgrund der gesetzlich angeordneten Beschränkung der Zuschreibungen auf die Teilwertdifferenz auch in Fällen eines irrtümlich rechtsfehlerhaften Ansatzes der Pensionsrückstellung.