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Betriebliche Veranlassung einer Jubiläumsfeier
Eine in den Geschäftsräumen einer Sozietät anlässlich des fünfjährigen Sozietätsjubiläums durchgeführte Festveranstaltung der Sozietät kann auch dann ausschließlich betrieblich veranlasst sein, wenn sie an einem Freitag und nur einen Tag nach dem 50. Geburtstag eines Sozius durchgeführt wird. Es spricht bei der gebotenen Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls für eine ausschließlich betriebliche Veranlassung der Feier, wenn u. a. die 120 teilnehmenden Gäste ausschließlich zum Sozietätsjubiläum eingeladen worden sind, zwar den 40 Teilnehmern aus dem Mitarbeiter- und Kollegenkreis möglicherweise der „runde” Geburtstag des Sozius bekannt war, den übrigen 80 Gästen (Mandanten und Geschäftspartner der Sozietät) aber wohl nicht und wenn zudem der betreffende Soziu...