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Kraftfahrzeugsteuer | Kraftfahrzeugsteuer als Masseverbindlichkeit
Nach dem NWB IAAAC-61545 ist die nach Insolvenzeröffnung entstandene Kraftfahrzeugsteuer auch dann Masseverbindlichkeit i. S. von § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO, wenn sich das Kraftfahrzeug nicht mehr im Besitz des Schuldners befindet, die Steuerpflicht aber noch andauert (Bestätigung des , BStBl 1954 II S. 49). In einem weiteren Urteil vom - IX R 58/06 NWB CAAAC-61547 hat der BFH Folgendes entschieden: (1) Die nach Insolvenzeröffnung entstandene Kraftfahrzeugsteuer ist auch dann Masseverbindlichkeit i. S. von § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO, wenn die Steuerpflicht noch andauert, obschon der Insolvenzverwalter keine Kenntnis von der Existenz des Fahrzeugs hat. (2) Auch wenn der Insolvenzverwalter die Unzulänglichkeit der Masse nach § 210 InsO anzeigt, ist das Finanzamt nicht daran gehindert, ihm gegenüber nach Insolvenzeröffnun...