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Regelungen zur Abwicklung von Masseneinsprüchen und -anträgen
Reaktion auf die stetig steigende Einspruchs- und Antragsflut
Mit der Einführung der Teileinspruchsentscheidung, der Allgemeinverfügung und dem Ausschluss des Einspruchs in den Fällen des § 172 Abs. 3 AO durch das JStG 2007 versucht der Gesetzgeber erneut, der stetig steigenden Zahl von Einsprüchen Herr zu werden. Die Finanzverwaltung hat der neuen Gesetzeslage durch Änderung des AEAO Rechnung getragen. Wegen verfassungsrechtlicher Bedenken nicht in das JStG 2007 aufgenommen wurden die im Vorfeld diskutierte Regelung einer Einspruchsrücknahmefiktion sowie die Erweiterung des Anwendungsbereichs der Vorläufigkeit auf sog. „Mischfälle”, in denen neben der Verfassungsmäßigkeit auch einfachgesetzliche Fragen zur Auslegung einer Norm streitig sind. In dem folgenden Beitrag wird die derzeitige Rechtslage aufgezeigt.
Die elektronische Fassung des Beitrags enthält an der entsprechenden Textpassage das Muster einer NWB XAAAC-61352.
I. Einspruchsentwicklung und Ziele des Einspruchsführers
1. Einspruchsentwicklung
Die Zahl der Einsprüche gegen Steuerbescheide, insbesondere gegen Einkommensteuerbescheide, nimmt seit Jahren beständig zu. Insbesondere die Einspruchsentwicklung seit S. 3860 dem Jahr 2004 kann – aus Sicht der Finanzverwaltung...