OFD Hannover - S 2241 - 30 - StO 221/StO 222

Gewinnverteilung nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG bei Personengesellschaften; Verteilung von Abschreibungen bei Neueintritt von Gesellschaftern

Bei Eintritt eines weiteren Gesellschafters in eine bestehende Personengesellschaft im Laufe eines Wirtschaftsjahres können Sonderabschreibungen aus Vereinfachungsgründen außerhalb der Verteilung des übrigen Betriebsergebnisses entsprechend der jeweiligen Beteiligung auf die Gesellschafter verteilt werden. Daher kann auch ein Gesellschafter, der am letzten Tag eines Wirtschaftsjahres der Personengesellschaft beitritt, seiner Beteiligung entsprechend für das gesamte Wirtschaftsjahr an den Sonderabschreibungen beteiligt sein. Dies gilt entsprechend für die degressive AfA nach § 7 Abs. 2 EStG und bei der Inanspruchnahme des Wahlrechts nach R 44 Abs. 2 EStR 2003 für bewegliche Wirtschaftsgüter mit Anschaffung/Herstellung vor dem , soweit die AfA-Beträge über die lineare AfA pro rata temporis hinausgehen. Voraussetzung ist jedoch, dass das bewegliche Wirtschaftsgut vor dem angeschafft oder hergestellt worden ist.

Für nach dem angeschaffte oder hergestellte bewegliche Wirtschaftsgüter ist die für die Sonderabschreibungen geltende Vereinfachungsregelung nicht mehr auf die degressive AfA anzuwenden. In diesen Fällen ist die degressive AfA wie die übrigen Betriebsausgaben zu behandeln und im Rahmen des Gesamtgewinns oder Gesamtverlustes entsprechend der zeitlichen Zugehörigkeit auf die Gesellschafter zu verteilen.

Hinweis:

Die degressive AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter, die nach dem angeschafft oder hergestellt werden, ist durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 aufgehoben worden.

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Fundstelle(n):
GAAAC-61589