Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SteuerStud Nr. 11 vom Seite 539

Rechtsformwahl – GmbH oder GmbH & Co. KG?

von Dipl.-Finanzwirt (FH) Christian Merkel, Stuttgart

Bei der Gründung eines Unternehmens oder dessen Umstrukturierung stellt sich die Frage nach der optimalen Rechtsform. Um die Haftung zu beschränken, wählen viele die Rechtsform einer GmbH oder einer GmbH & Co. KG. Hierbei sollten auch steuerliche Aspekte bedacht werden, die jedoch nicht allein ausschlaggebend sein sollten, da das sich ständig wandelnde Steuerrecht keine langfristige Planung zulässt. Nichtsdestotrotz gibt dieser Beitrag eine Übersicht über die laufende Besteuerung der GmbH und der GmbH & Co. KG — unter Berücksichtigung der Änderungen durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 — und stellt die steuerliche Behandlung von Anteilsveräußerungen und unentgeltlichen Übertragungen dar.

I. Laufende Besteuerung

1. Ertragsteuerliche Behandlung der GmbH

Die GmbH ist als juristische Person selbst rechtsfähig. Sie kann Eigentum und andere dingliche Rechte an Grundstücken erwerben, vor Gericht klagen und verklagt werden.

Als Kapitalgesellschaft ist sie Körperschaftsteuersubjekt und unterliegt – soweit sich Sitz oder Geschäftsleitung im Inland befinden – der unbeschränkten Steuerpflicht. Die Tätigkeit einer GmbH gilt kraft Recht...