Zum Rechtsschutzbedürfnis von Hilfsanträgen; - Zur Zulässigkeit einer Aufrechnung während der Wohlverhaltensphase in Verfahren
der Restschuldbefreiung;
Leitsatz
Hilfsweise gestellten Anträgen auf Feststellung der Unwirksamkeit der Verrechnung bzw. auf Auszahlung einer Umsatzsteuererstattung
fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, weil bei einer erfolgreichen Anfechtungsklage die insoweit beantragte Rechtsfolge bereits
aus der gerichtlichen Aufhebung des angefochtenen Verwaltungsakts folgt.
Im Insolvenzverfahren angemeldete und nicht befriedigte Umsatzsteuerforderungen können nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens
grundsätzlich wieder unbeschränkt geltendgemacht werden. Die Vorschriften über die Restschuldbefreiung hindern grundsätzlich
nicht eine Aufrechnung während der Wohlverhaltensphase; die Aufrechnung ist keine Maßnahme der Zwangsvollstreckung. Umsatzsteuererstattungen
sind keine Bezüge im Sinne von § 294 Abs. 3 InsO. Eine Regelungslücke hinsichtlich unternehmerisch tätiger Insolvenzschuldner
besteht im Restschuldbefreiungsverfahren nicht.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): JAAAC-61335
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