Mineralölsteuer-Verordnung: Vergütung der im
Verkaufspreis enthaltenen Mineralölsteuer
Leitsatz
Der Mineralölhändler
verliert seinen Vergütungsanspruch, wenn er nicht spätestens zwei
Monate nach der Belieferung seines Kunden konkrete Schritte zur gerichtlichen
Verfolgung des Anspruchs unternommen hat.
Die Frist von zwei Monaten ist
ausreichend bemessen, es besteht keine Veranlassung, sie weiter
auszudehnen.
Der Mineralöllieferant kann die
Zweimonatsfrist nicht in jedem Fall ausschöpfen, bevor er die gerichtliche
Anspruchsverfolgung einleitet. Vielmehr hängt es von den Umständen
des Einzelfalls ab, welche Maßnahmen als ausreichend anzusehen sind, um
den Vergütungsanspruch zu erhalten. So kann eine Situation eintreten, die
vom Lieferanten unverzügliches Handeln erfordert.
Fundstelle(n): EAAAC-61328
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