Keine Entfernungspauschale für Wege zwischen Wohnung und ständig wechselnden Tätigkeitsstätten
Leitsatz
Für die Wege eines Arbeitnehmers zwischen Wohnung und ständig wechselnden Tätigkeitsstätten ist die Entfernungspauschale nach
§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG nicht anzusetzen.
Die Aufwendungen für solche Fahrten sind in der nachgewiesenen oder glaubhaft gemachten Höhe abziehbar.
Die Abzugsbeschränkung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG kommt auch bei den Fahrten nicht zur Anwendung, die sich im üblichen
Arbeitsstättenbereich des Arbeitnehmers befinden (30-km-Grenze). Die Regelung des (IV C 5- S-2353
- 211/05, BStBl I 2005, 960) unter III. beinhaltet deswegen eine unzutreffende Auslegung des anzuwendenden Rechts.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DStRE 2008 S. 470 Nr. 8 EFG 2007 S. 1940 Nr. 24 KÖSDI 2008 S. 15854 Nr. 1 WAAAC-61322
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