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FG München Urteil v. - 15 K 2297/04 EFG 2007 S. 1865 Nr. 23

Gesetze: EStG § 7g Abs. 7 S. 2 Nr. 1, EStG § 7g Abs. 7 S. 2 Nr. 2, GG Art. 3 Abs. 1

Im Bereich der Ansparrücklage getroffene Regelung zur Anerkennung von Mitunternehmerschaften als „Existenzgründer” nicht verfassungswidrig

Leitsatz

Dass eine Mitunternehmerschaft hinsichtlich der Ansparrücklage bereits dann nicht als Existenzgründer gilt, wenn nur einer der Mitunternehmer innerhalb der letzten fünf Jahre Gewinneinkünfte erzielt hat, verletzt nicht den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG (im Streitfall: 1996 von Ehegatten gegründete zahnärztliche Gemeinschaftspraxis keine „Existenzgründerin”, wenn der Ehemann bei seinem Eintritt ins Berufsleben im Jahr 1995 zunächst eine Gemeinschaftspraxis mit einem anderen Zahnarzt betrieben hat).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
EFG 2007 S. 1865 Nr. 23
LAAAC-61317

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