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Änderungen durch die Lohnsteuer-Richtlinien 2008
Das Bundeskabinett hat die Neufassung der Lohnsteuer-Richtlinien 2008 beschlossen. Der Bundesrat hat den LStR 2008 am mit der Maßgabe zugestimmt, dass der steuerfreie Mindestbetrag für ehrenamtliche Tätigkeiten auf 175 € monatlich angehoben wird. Diese Richtlinien enthalten Weisungen an die Finanzbehörden zur einheitlichen Anwendung des Einkommensteuerrechts, zur Vermeidung unbilliger Härten und zur Verwaltungsvereinfachung. Für die Finanzverwaltung sind die Richtlinien bindend. Sie kommen grds. ab 2008 zur Anwendung.
Welche neuen Bewertungsvorschriften gelten bei Arbeitgeberdarlehen?
Welche Änderungen gelten beim steuerlichen Reisekostenrecht?
Wann sind diese zeitlich anzuwenden?
I. Formeller Aufbau der LStR 2008
Mit den LStR 2008 erfolgt eine neue Strukturierung der Verwaltungsvorschriften. Die bisherige Struktur der Richtlinien orientierte sich hinsichtlich der Nummerierung an einem historisch gewachsenen System. Die Nummerierung stand in keinem Zusammenhang mit der Paragraphen-Struktur des EStG, daher war auch eine Vielzahl von Richtlinien unbesetzt. Die ohnehin unbesetzten Richtlinien entfallen ersatzlos. Rechtskonsequenzen für den Rechtsanwender ergeben sich hierdurch somit nicht. ...