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Berufsrechtliche Konsequenzen ohne Einfluss auf Insolvenzverfahren
Der Widerruf der Bestellung zum Wirtschaftsprüfer und Steuerberater hindert weder Fortgang noch Beendigung eines Insolvenzverfahrens. Scheitert die Eröffnung des Insolvenzverfahrens am Fehlen einer die Verfahrenskosten deckenden Masse, darf die Abweisung nicht deshalb unterbleiben, weil dies für den Schuldner berufsrechtliche Konsequenzen hat ( NWB TAAAC-50041). Im Streitfall hatte das FA auf der Grundlage bestandskräftiger Steuerbescheide beantragt, das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Beraters zu eröffnen. Das AG hatte den Antrag mangels Masse abgewiesen. Der Schuldner beantragte die Aussetzung des Verfahrens. Er machte geltend, bei dem FG sei eine Klage anhängig, mit der er eine Verlustfeststellung begehre ? gegebenenfalls könne...